Ab dem 1.07.2023 wird der Behandlungsraum unmöbliert zur alleinigen Nutzung vermietet und darf nach eigenen Wünschen eingerichtet werden. Bei Bedarf können einzelne Einrichtungsgegenstände übernommen werden.
Aktuell ist der Raum hochwertig möbliert wie auf den Bildern zu entnehmen ist und kann bis Ende Juni ́23 in Teilnutzung gemietet werden. Eine Beschilderung zur repräsentativen Außendarstellung ist möglich.
Vorstellbar ist die Nutzung durch Therapie- und Gesundheitsberufe wie Physiotherapeuten, Coach, Berater, Psychotherapeuten, oder klassische Heilpraktiker.